Abfallarten

Altholz

Zu unbelasteten Hölzern zählen: Naturbelassenes Holz mit geringen Anteilen an holzfremden Stoffen wie z. B. Nägel, Beschläge, etc. Weiterhin verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz - das frei von Holzschutzmitteln ist: Beispielsweise Möbelholz, Pressspanplatten, Innentüren aus Holz (ohne Glas) Parkett, Dielen, Paneele.

Baustellenmischabfälle(Baumix)

Die Abfallart "Baustellenmischabfall" - oft auch kurz als "Mischabfall" bezeichnet - ist jene Abfallart, die im Rahmen von Neu- und Umbauten, Reparaturen oder Abrissen von Bauwerken anfällt. Baustellenmischabfall umfasst in erster Linie Baumaterialien, Bauzubehör oder auch Verpackungsreste. Bei Baustellenmischabfall handelt es sich folglich um eine Abfallart, die sich aus verschiedenen Abfallstoffen zusammensetzt, die bei ihrer Sammlung nicht eindeutig getrennt werden können. Daraus folgt, dass Baustellenmischabfall - bevor er wiederverwertet werden kann - manuell oder mittels einer Sortieranlage getrennt werden muss, um im Folgenden dann eine Wiederverwertung der einzelnen Abfälle gewährleisten zu können. Aus diesem Grund ist die Entsorgung von Baustellenmischabfall in der Regel auch teurer, als wenn Sie rein mineralische Baustellenabfälle entsorgen, für die Sie einen Container für Bauschutt bestellen können.

Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können

Bauschutt

Mineralische Materialien die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel, Erde. (Andere Materialien, wie Gipsabfälle und Leichtbaustoffe wie heraklith, Gipskarton (Rigips), Holzfaserzement (Heraklith), Ytong. darf nicht rein.

Deponieschutt

Gipsabfälle und Leichtbaustoffe wie heraklith, Gipskarton (Rigips), Holzfaserzement (Heraklith),Ytong.

Grünschnitt

Als Grünschnitt werden frisch geschnittene, wenig oder nicht verholzte Pflanzenreste bezeichnet. (Sträucher und Äste dürfen nicht länger als 1,5 Meter sein, Baumstämme nicht mehr als 15 cm Durchmesser haben und nicht länger als einen halben Meter sein.

Eternit

Eternit ist begleitscheinpflichtig und muss in einer Deckelmulde transportiert werden